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Im Jahr 1998 trat die Baustellenverordnung (BaustellV) in Kraft. Damit wurde die EG-Baustellenrichtlinie aus dem Jahre 1992 in deutsches Recht umgesetzt.
Die Beachtung und Umsetzung der Verordnung soll zu einer Verbesserung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzsituation auf Baustellen und zu einer Verringerung der Unfallzahlen führen. Durch weitreichende Erfahrungen im Bereich Arbeitssicherheit können wir für Ihr Bauvorhaben eine umfassende Planung, Beratung und Betreuung gewährleisten.
Durch unsere Qualifikationen, die weit über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen hinaus geht, beziehen wir Themen wie Gewässerschutz, Anlagensicherheit, Qualitätssicherung etc. in unsere Beratungsleistungen ein.
Weitere Informationen unter www.sige-info.de
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