Stellung Fachkraft für Arbeitssicherheit
Der Unternehmer hat nach § 1 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FaSi) zu bestellen und ihnen die in § 6 ASiG genannten Aufgaben zu übertragen. Der Arbeitgeber ist explizit verantwortlich für die Umsetzung von Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb. Die unmittelbare Zusammenarbeit und die enge Abstimmung mit der FaSi helfen dem Arbeitgeber, diesen Pflichten, die ihm der Gesetzgeber auferlegt hat, nachzukommen.
Umso mehr sind die Fachkompetenz und das Handeln der FaSi mit entscheidend für das Niveau von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Unternehmen. Die FaSi unterstützt und berät Sie dabei in allen relevanten Dingen der Arbeitssicherheit. Es hat sich gerade in kleinen und mittleren Betrieben die Praxis bewährt, diese Pflichten einer externen Fachkraft zu übertragen. Konkret zu den im ASiG beschriebenen Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit und darüber hinaus, betreuen und beraten wir Sie gerne.
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung!
Unsere Dienstleistungen
- Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Unterstützung bereits intern bestellter Fachkräfte (projektbezogen)
- Durchführung von Sicherheitsbegehungen und Unterweisungen
- Prüfung Ihres Unternehmens auf die aktuellen Anforderungen aus dem Bereich des Arbeitsschutzes
- Grundlagen für Planungs- und Unternehmensentscheidungen
- Reduzierung der personenbezogenen Ausfallzeiten
Wir ermitteln die Einsatzzeiten für die Fachkraft und den Arbeitsmediziner gemäß DGUV 2.


