Rettungswegepläne

Mit der Erstellung von Rettungswegeplänen sollen zwei in den Bauordnungen definierte Ziele des Brandschutzes erreicht werden:

1. Im Brandfall die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen (vgl. § 14 der Musterbauordnung). Die Anforderungen an
die Rettungswege bez. Anzahl und Art werden in § 33 der MBO festgelegt. Die baulichen Vorschriften zu den Rettungswegen finden sich in den §§ 34 - 38 (MBO), gemeinsam mit weiteren Anforderungen an Treppen, Treppenräume, Ausgänge, Flure, Fenster, Türen und Umwehrungen (den Bauteilen also, die Teil eines Rettungswegs sein können).

2. Die Ausbreitung von Feuer und Rauch muss vorgebeugt werden. Aufgrund dieser Definition stellen die Bauordnungen Anforderungen an die Anzahl und die Beschaffenheit der Wege aus einem Gebäude ins Freie, eben die Rettungswege. Gleichzeitig stellen sichere Ausgänge auch sichere Zugänge dar, die die Feuerwehr für wirksame Löscharbeiten braucht.

Unsere Dienstleistungen

  • Begehung vor Ort zur Erfassung der baulichen Gegebenheiten und Aufnahme aller relevanten Informationen
  • Erstellung der Flucht- und Rettungspläne (gem. § 55 ArbStVO / BGV A8 / DIN 4844-3) und Hotel- und Zimmerpläne mittels CAD-Programmen
  • Absprache der Feuerwehrpläne mit der zuständigen Feuerwehr
  • Erstellung und Montage der Pläne
  • Mitarbeiterschulungen, Theorie & Praxis von Löschübungen & Evakuierungsmaßnahmen
  • Kennzeichnung und Markierung der Flucht- und Rettungswege

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