Hygienebeauftragter
In Abhängigkeit von der Betriebsgröße und den Anforderungen kann es sinnvoll sein einen sogenannten Hygiene-Beauftragten zu bestimmen. Der Hygiene-Beauftragte untersteht der Geschäftsleitung und hat die Pflicht alle Anforderungen, die sich aus den gesetzlichen Vorschriften und betrieblichen Strukturen ergeben, zu überwachen.
Der Hygiene-Bauftragte berät den verantwortlichen Unternehmer und übernimmt die Kommunikation mit den Behörden und sonstigen Überwachungsstellen. Darüber hinaus kann der Hygiene-Beauftragte regelmäßige Schulungen durchführen und die Aktualität der gesetzlichen Vorschriften überwachen.
Unsere Dienstleistungen
- Stellung des Hygiene-Bauftragten
- Regelmäßige Prüfung und Überwachung der Hygieneanforderungen sowie der Vorgaben des HACCP-Systems
- Planung und Durchführung von Audits
- Planung und Durchführung von Schulungen und Belehrungen
- Pflege des HACCP-Handbuchs
- Maßnahmenverfolgung
- Erstellung eines Jahresberichtes
- Behördenkommunikation

