Hygienebeauftragter

In Abhängigkeit von der Betriebsgröße und den Anforderungen kann es sinnvoll sein einen sogenannten Hygiene-Beauftragten zu bestimmen. Der Hygiene-Beauftragte untersteht der Geschäftsleitung und hat die Pflicht alle Anforderungen, die sich aus den gesetzlichen Vorschriften und betrieblichen Strukturen ergeben, zu überwachen.

Der Hygiene-Bauftragte berät den verantwortlichen Unternehmer und übernimmt die Kommunikation mit den Behörden und sonstigen Überwachungsstellen. Darüber hinaus kann der Hygiene-Beauftragte regelmäßige Schulungen durchführen und die Aktualität der gesetzlichen Vorschriften überwachen.

Unsere Dienstleistungen

  • Stellung des Hygiene-Bauftragten
  • Regelmäßige Prüfung und Überwachung der Hygieneanforderungen sowie der Vorgaben des HACCP-Systems
  • Planung und Durchführung von Audits
  • Planung und Durchführung von Schulungen und Belehrungen
  • Pflege des HACCP-Handbuchs
  • Maßnahmenverfolgung
  • Erstellung eines Jahresberichtes
  • Behördenkommunikation

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