HACCP

Mit dem neuen Europäischen Hygienerecht kommen Änderungen auf handwerkliche Lebensmittelbetriebe zu.
Hierin wird verordnet, dass nur noch Lebensmittel, die die HACCP-Richtlinien erfüllen, in der Union gehandelt und in die Union eingeführt werden dürfen.

Bei dem HACCP-Konzept (Hazard Analysis and Critical Control Points) handelt es sich um ein Eigenkontrollsystem, dass erstmals 1998 mit der Lebensmittelhygiene-Verordnung verankert wurde. Die Verordnung EG/852/2004 sieht die Anwendung des HACCP-Konzeptes in allen Unternehmen,
die mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln beschäftigt sind, verpflichtend vor. Daher werden zukünftig weitaus mehr
Betriebe als bisher eine besondere Zulassung benötigen.

Die ecoprotec GmbH unterstützt Sie bei der Erfüllung der geforderten Zulassungskriterien, bei der Schulung der Mitarbeiter über die Erstellung einer Gefahrenanalyse bis hin zur Einführung und Aufrechterhaltung eines Hygienesystems.

Unsere Dienstleistungen

  • Analyse aller Gefahren und kritischen Punkte, die im Zusammenhang mit der Sicherheit der Lebensmittel stehen
  • Festlegung von Eingreifgrenzen für die kritischen Lenkungspunkte
  • Einführung von Verfahren zur fortlaufenden Überwachung der kritischen Punkte
  • Festlegung von Korrekturmaßnahmen für den Fall von Abweichungen
  • Regelmäßige Prüfung bzw. Überwachung des Systems
  • Abstimmung des Schulungsbedarfs und des Schulungsumfangs
  • Erstellung individueller Schulungsunterlagen
  • Durchführung der Schulungen (auch vor Ort)
  • Durchführung von Belehrungen gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • EDV-basierte Dokumentation der Maßnahmen

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