Brandschutzbeauftragte

Der Unternehmer trägt die Verantwortung für den Brandschutz in seinem Unternehmen. Ob Ihr Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten bestellen muss,
ist abhängig von der Größe und Art Ihres Unternehmens und des Flächenumfangs der genutzten Gebäude. Der Gesetzgeber räumt aber die Möglichkeit ein,
die erforderlichen Aufsichtsmaßnahmen an eine qualifizierte Aufsichtsperson zu delegieren. Die Berufsgenossenschaften empfehlen sogar die Bestellung
eines Brandschutzbeauftragten besonders bei Betrieben mit einer höheren potentiellen Gefährdung. Die Brandschutzbeauftragten beraten und unterstützen
den Unternehmer als zentralen Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen im Betrieb.

Wir bieten Ihnen eine bedarfsgerechte Erstellung von Brandschutzkonzepten, die speziell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind, an. Wir unterstützen Sie in
allen Bereichen des Brandschutzes. Vom Aufstellen von Brandschutzordnungen über Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren durch Brandschutz-begehungen  bis hin zur Ausbildung Ihrer Mitarbeiter. Dies minimiert das Brandrisiko und bietet Ihnen erhöhte Rechtssicherheit und verbesserte
Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden, der Feuerwehr und den Feuerversicherern.

Unsere Dienstleistungen

  • Prüfung des Unternehmens auf Anforderungen aus den Rechtsvorschriften des Brandschutzes
  • Betriebsbegehungen und Erstellung eines Maßnahmenkatalogs
  • Unterstützung bei der Umsetzung
  • Überprüfung der Auflagen der Sachversicherer

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