BGV A3

Die Vielzahl unterschiedlicher Regelungen ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zusammengefasst. Berufsgenossenschaften und Gemeindeunfallversicherer (GUV und Unfallkassen) als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung verpflichten die Unternehmen, in ihrer Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 die notwendigen Prüfungen durchzuführen. Des Weiteren fordern viele Sachversicherer die Prüfung nach BGV A3 in ihren Versicherungbedingungen.

Die Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln dient in erster Linie dem Schutz von Personen und Sachen. Sie soll Mängel aufdecken, die bei der Installation oder während des  Betriebes enstanden sind. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung muss der Unternehmer nun selbst ermitteln, welche seiner elektrischen Anlagen und Betriebsmittel prüfbedürftig sind. Dabei hat er sowohl die Fristen für die Prüfungen zu bestimmen als auch die Qualifikation der jeweiligen Prüfer sicherzustellen.

Dies lässt einerseits auf einen größeren Freiraum bei der Gestaltung des betrieblichen Arbeitsschutzes schließen, andererseits entsteht auch eine größere Eigenverantwortung. Ein Unterlassen der Prüfung stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß §25 BetrSichV dar und kann in schwerwiegenden Fällen gemäß §26 BetrSichV sogar als Straftat gewertet werden.

Unsere Dienstleistungen

  • Widerstandsprüfung des Schutzleiters
  • Widerstandsprüfung der Isolation
  • Prüfung des Ersatzableitstroms
  • Prüfung des Berührungsstroms
  • Schutzleiter- bzw. Differenzstrommessung
  • Reparaturarbeiten und Lieferung von Ersatzteilen durch Elektrofachbetriebe
  • Inventarisieren des Betriebsmittels mittels Barcode (optional)
  • Gefährdungsbeurteilung gemäß TRBS 1111 (optional)