Abfallbeauftragter

Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des §4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, also Betreiber von Anlagen, in denen regelmäßig gefährliche Abfälle anfallen, Betreiber ortsfester Sortier-, Verwertungs- oder Abfallbeseitigungsanlagen sowie Besitzer von Abfällen, die Abfälle im Rahmen eines Rücknahmesystems annehmen, haben einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Abfälle (sog. Abfallbeauftragte) zu bestellen.  Im Arbeitsfeld rund um die Abfallbeseitigungsanlage unterstützt und berät der Abfallbeauftragte den Betreiber und seine Mitarbeiter in Angelegenheiten, die den Umweltschutz, die Kreislaufwirtschaft und die Abfallbeseitigung betreffen, sowie bei der Abfallvermeidung und -verwertung. Er ist sach- und fachkundig, was Abfallkunde, Beseitigungsmöglichkeiten, Gefahrenkunde und die aktuelle Rechtslage betrifft.

Unsere Dienstleistungen

  • Überwachung des Wegs der Abfälle von ihrer Entstehung bis zu ihrer Verwertung oder Beseitigung sowie der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und erteilter Bedingungen und Auflagen
  • Kontrolle der Betriebsstätte und der Art und Beschaffenheit der in der Anlage anfallenden, verwerteten oder beseitigten Abfälle in regelmäßigen Abständen
  • Erstellung von Besuchsberichten inkl. Maßnahmenkatalog
  • Mitteilung festgestellter Mängel und Vorschläge über Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel
  • Aufklärung und Schulung der Betriebsangehörigen
  • Erstellung eines jährlichen Berichtes über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen

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