CE-Kennzeichnung2024-02-23T11:08:39+01:00

CE-Kennzeichnung von Maschinen und Anlagen

Die Abkürzung CE stammt aus dem Französischen („Conformité Européenne“) und bedeutet auf Deutsch so viel wie „Europäische Konformität“.

Die sogenannte CE-Kennzeichnung, bestehend aus dem CE-Zeichen und ggf. einer vierstelligen Kennnummer einer beteiligten „Benannten Stelle“, symbolisiert die Konformität der Maschine mit den geltenden europäischen Gemeinschafts­anforderungen.

Durch das Anbringen des CE-Zeichens erklärt der Verantwortliche also, dass die Maschine den geltenden EU-Vorschriften entspricht und dass ein entsprechendes Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde. Durch das CE-Zeichen erhält die Maschine die Freiverkehrsfähigkeit innerhalb des europäischen Binnenmarktes – oder auch umgangssprachlich ihren „Reisepass für Maschinen im Binnenmarkt“.

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CE-Kennzeichnung: Ihre kostenfreie Handlungshilfe

Mit unserer „Handlungshilfe zur Beurteilung der CE-Kennzeichnung Ihrer Anlagen“ steht Ihnen ein kundenorientiertes Werkzeug für die Beantwortung von Fragestellungen im Hinblick auf die CE-Anforderungen Ihrer Maschinen zur Verfügung.

Dabei ist es uns wichtig, dass Sie mit der Handlungshilfe keine falschen Entscheidungen oder Rückschlüsse ziehen. Aus diesem Grund senden wir Ihnen die Handlungshilfe nur nach einem kurzen Telefonat kostenlos und unverbindlich per E-Mail zu.

Zur besseren Einschätzung bieten wir Ihnen vorab die ersten 3 Seiten der Handlungshilfe als Leseprobe zum Download an.

Wann ist eine CE-Kennzeichnung notwendig?

Ein EG-Konformitätsbewertungsverfahren (auch CE-Kennzeichnung genannt) muss für Anlagen oder deren Komponenten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in folgenden Situationen durchgeführt werden:

Mit dem CE-Zeichen erklärt der Inverkehrbringer, dass die Anlage allen, in der EU gültigen Anforderungen entspricht. An einer unvollständigen Maschine darf zwar kein CE-Zeichen angebracht werden, aber auch hierbei werden von dem Inverkehrbringer eine Montageanleitung und eine EG-Einbauerklärung gefordert.

Der Inverkehrbringer kann der Hersteller, der Betreiber, der Händler, der Importeur oder auch der Beauftragte mit Sitz im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sein. Die gesamte technische Dokumentation einer Anlage oder deren Komponenten müssen ab dem Tag des letzten Inverkehrbringens 10 Jahre lang aufbewahrt werden.

Geltungsbereich

Die CE-Kennzeichnung ist Voraussetzung für das erstmalige Inverkehrbringen der Maschine auf dem europäischen Markt und gilt für alle EU-Mitgliedstaaten, die EFTA-Staaten (mit Ausnahme der Schweiz) und den Teilnehmerstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (Island, Liechtenstein und Norwegen). Darüber hinaus gibt es Ausnahmeregelungen mit der Türkei.

Sinn und Zweck

Die CE-Kennzeichnung soll für den europäischen Binnenmarkt einen Mindest-Sicherheitsstandard für Maschinen festlegen und damit einen Beitrag zu einem freien Warenverkehr in Europa leisten. Um eine den EU-Vorgaben konforme CE-Kennzeichnung auszustellen, benötigen Sie im Rahmen des CE-Bewertungsverfahrens immer eine Risikobeurteilung.

Definition „Hersteller“

Ein Hersteller ist jede natürliche oder juristische Person, die eine Maschine herstellt, entwickelt oder herstellen lässt und die Maschine unter eigenen Namen oder ihrer eigenen Handelsmarke vermarktet bzw. für den Eigengebrauch in den Verkehr bringt. Falls kein Hersteller im Sinne der vorstehenden Begriffsbestimmung existiert, wird jede natürliche oder juristische Person, die eine Maschine in Verkehr bringt, als Hersteller betrachtet.

Definition „Betreiber“

Betreiber einer Maschine oder Anlage ist jede natürliche oder juristische Person, die nicht für die Sicherheit der Maschinen an sich verantwortlich ist (wie beispielsweise der Hersteller), sondern für den sicheren Betrieb und Umgang von Maschinen vor Ort. Der Betreiber ist hier speziell an die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für den Betrieb von Arbeitsmitteln wie unter anderem Maschinen gebunden.

Definition „Importeur“

Importeur einer Maschine ist jede natürliche oder juristische Person, die in der Europäischen Union ansässig ist und eine Maschine aus einem Drittstaat auf dem europäischen Binnenmarkt in Verkehr bringt.

Definition „Händler“

Als Händler von Maschinen ist jede natürliche oder juristische Person zu verstehen, die in der Europäischen Union ansässig ist und von dem Hersteller schriftlich beauftragt wurde, in seinem Namen bestimmte Aufgaben wahrzunehmen.

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